VERWALTUNG VON EIGENTUMSWOHNUNGEN

  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.06. des darauffolgenden Jahres inkl. Berücksichtigung der Heizkostenabrechnung
  • Führung eines eigenen Bankkontos inkl. Überwachung bzw. Durchführung der Ein- und Ausgaben aller Eigentümer
  • Durchführung aller anfallender Zahlungen
  • Führung eines separaten Online-Rücklagenkontos
  • Abhaltung einer Eigentümerversammlung, min. 1 x alle 2 Jahre
  • INTERESSIERT? GERNE VERWALTEN WIR AUCH IHRE IMMOBILIE!

WEITERS, GEGEN ZUSÄTZLICHE VERRECHNUNG

  • Abschluss von Versicherungsverträgen auf Grund Rücksprache mit den Eigentümern
  • Erstellung der UVA
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Organisation Winter-, Garten-, Reinigungsdienst
  • Veranlassung und Abnahme von Kleinreparaturen
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Veranlassung notwendiger Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
  • Abwicklung von Wohnungsübergaben