VERWALTUNG VON EIGENTUMSWOHNUNGEN
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.06. des darauffolgenden Jahres inkl. Berücksichtigung der Heizkostenabrechnung
- Führung eines eigenen Bankkontos inkl. Überwachung bzw. Durchführung der Ein- und Ausgaben aller Eigentümer
- Durchführung aller anfallender Zahlungen
- Führung eines separaten Online-Rücklagenkontos
- Abhaltung einer Eigentümerversammlung, min. 1 x alle 2 Jahre
- INTERESSIERT? GERNE VERWALTEN WIR AUCH IHRE IMMOBILIE!
WEITERS, GEGEN ZUSÄTZLICHE VERRECHNUNG
- Abschluss von Versicherungsverträgen auf Grund Rücksprache mit den Eigentümern
- Erstellung der UVA
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Organisation Winter-, Garten-, Reinigungsdienst
- Veranlassung und Abnahme von Kleinreparaturen
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Veranlassung notwendiger Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
- Abwicklung von Wohnungsübergaben